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Richtige Anspruchsanmeldung

Wer mit seinem Urlaub nicht zufrieden war und vom Reiseveranstalter Geld zurückfordern will, muss sich an juristische Spielregeln halten. Dabei reicht es nicht aus, dem Reiseleiter vor Ort eine schriftliche Mängelliste zu übergeben. Binnen eines Monats nach Reiseende müssen dem Reiseveranstalter schriftlich die Mängel mitgeteilt und damit eine Rückzahlung gefordert werden. In konkreten Fällen befanden die Richter, dass nur die Bitte um die Bearbeitung der Beschwerde nicht ausreicht. Es kann zwar von den Urlaubern nicht verlangt werden, konkret darzulegen, für welche Mängel genau welche Summe rückvergütet werden soll, aber ein generelles Zahlungsverlangen oder den Hinweis auf die Verfolgung von Rechtsansprüchen muss die Anspruchsanmeldung enthalten. Jedoch ist juristischer Rat in letzter Zeit sehr teuer geworden, deshalb bietet vielleicht in überschaubaren, einfacheren Fällen das Internet eine Alternative. Beim Dienst „Frag einen Anwalt“ beantworten Juristen Fragen von Verbrauchern zu einem Festpreis, der sich zwischen 15 und 30 Euro bewegt. Es dauert oft nur kurze Zeit, bis die Antwort im Netz steht. Bleibt die Antwort aus, sind lediglich 50 Cent pauschal für die Veröffentlichung der Frage zu zahlen. Die anonymen Fragen und Antworten sind für jeden Internet-Nutzer einsehbar und mit etwas Glück wurde vielleicht die eigene Frage schon beantwortet.
Info: www.frag-einen-anwalt.de.

 
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