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Hotels buchen, Hotelpreise und Zimmerpreise vergleichen

Reisemängel – was tun?

Endlich Urlaub! Kaum am Urlaubsort angekommen, die böse Überraschung: Man wird nicht im gewünschten Hotel untergebracht, neben dem Hotel befindet sich eine Großbaustelle, von Strandlage keine Spur, die Zimmer entsprechen nicht dem gebuchten Standard etc., etc. – die Liste ließe sich endlos fortsetzen. Wie nun mit diesen Mängeln umgehen, wie viel Geld kann zurückgefordert werden? Zu diesem Zweck hat der Reiserechtler Professor Ernst Führich die „Kemptener Reisemängeltabelle“ entwickelt, die ständig aktualisiert wird. Nach Themenbereichen geordnet, listet die Tabelle die wichtigsten Gerichtsentscheide auf und nennt die jeweiligen Reisepreisminderungen. Die Urteile sind zwar jeweils Entscheidungen in konkreten Einzelfällen, die nicht verallgemeinert werden können, dienen aber sehr wohl als Orientierungshilfe bei der Frage, ob es sich lohnt, gegen den Reiseveranstalter vorzugehen, was man erwarten kann und wie die aktuelle Tendenz der Rechtsprechung ist. Die Tabelle findet man unter www.reiserecht-fuehrich.de.

 
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